Diese Informationen gelten für Antragstellende der Johannes Gutenberg-Universität. Die Bewerbungsverfahren der Hochschulen Mainz und Trier werden auf dieser Website nicht dargestellt, sondern sind hier zu finden.
Die Film- und Mediennachwuchsförderung wird wieder aufgenommen und im Jahr 2025 wie gewohnt in zwei Förderrunden stattfinden. Deadline für alle Anträge in der ersten Förderrunde ist der 1. Mai 2025.
Die Förderungen erfolgen weiterhin in der bisherigen Höhe (500-3.000 EUR, in Ausnahmefällen bis 5.000 EUR). Bei der Gewährung eines Stipendiums erfolgt die Auszahlung in zwei Raten: 1. Rate (75%) zu Beginn des Stipendiums, 2. Rate (25%) nach Abgabe des Werks.
Bedingungen
- Die Projekte sind innerhalb eines Jahres nach Zuerkennung des Stipendiums abzuschließen; in begründeten Ausnahmefällen können Nachfristen eingeräumt werden. Diese Anträge auf Verlängerung müssen bis zum 1. Mai oder 1. November erfolgen und werden in der Jury-Sitzung entschieden.
- Als abgeschlossen gilt ein Projekt erst, wenn (1) das finale Werk als Belegexemplar abgegeben und (2) die erforderlichen Inhalte für die Projektdarstellung auf der Website (https://www.filmfoerderung.uni-mainz.de/gefoerderte-projekte) übermittelt wurden.
- Die Arbeitsergebnisse von Stipendien sollen öffentlich präsentiert werden. Die Erstpräsentation soll in der Regel in Rheinland-Pfalz erfolgen, z.B. im Rahmen eines Festivals. Dies schließt nicht aus, dass die Stipendiatin oder der Stipendiat vor der Präsentation durch das Land an überregionalen Wettbewerben teilnimmt.
- Das Nutzungs- und Verwertungsrecht hinsichtlich des Arbeitsergebnisses steht grundsätzlich der Stipendiatin/dem Stipendiaten zu.
- Auf die Förderung im Rahmen eines Stipendiums durch das Land ist in geeigneter Weise hinzuweisen. Das Logo der Film- und Mediennachwuchsförderung finden Sie zum Download auf der Website.
Auswahlverfahren
Für die Auswahl und die Dotierung des Stipendiums bildet die Hochschule eine fachkundige Jury anhand der vorliegenden Unterlagen. Ein Anspruch der Antragstellerin / des Antragstellers auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.
Bewerbung
- Die Stipendien werden zweimal jährlich vergeben. Bewerbungsschluss ist für die erste Förderrunde der 1. Mai, für die zweite Förderrunde der 1. November des laufenden Jahres.
- Die Bewerbung erfolgt ausschließlich digital (als PDF).
- Sie wird geschickt an folgende E-Mail-Adresse: [film-medien-nachwuchsfoerderung@uni-mainz.de]. Bewerbungen, die auf andere Form eingereicht oder an andere E-Mail-Adressen geschickt werden, finden keine Berücksichtigung.
- Die Bewerbung besteht aus:
1) Anschreiben als E-Mail;
2) Anhang 1: das ausgefüllte Bewerbungsformular (Download auf diese Website unten);
3) Anhang 2: die Bewerbungsunterlagen (bei Übergröße auch möglich als Download-Link; bitte dann einen ausreichenden Zeitraum für den Download einräumen).
- Zur Bewertung in der Jury werden ausschließlich vollständige Unterlagen vorgelegt.
- Die offizielle Benachrichtigung der ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch das für Kultur zuständige Ministerium.
Informationen zu den Bewerbungsunterlagen:
Neben dem Bewerbungsformular sind die Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Diese enthalten:
- Deckblatt (alle Felder sind Pflicht):
Projekttitel:
Art und geplante Länge des Projekts (z.B. Kurz-Spielfilm, 10 min.):
Synopsis (kurze Inhaltsangabe in 3-4 Sätzen):
Name der Antragstellerin oder des Antragstellers:
Kreative Position im Projekt (z.B. Drehbuch und/oder Regie):
Studienfächer:
JGU-E-Mail-Adresse:
Private E-Mail-Adresse:
Postanschrift / Telefonnummer (Mobil und Festnetz):
Beantragte Fördersumme:
Projekt ist Abschlussarbeit? (ja/nein):
- Beschreibung der Intention
- Im Falle eines fiktionalen Projekts (Spielfilm): das Drehbuch und die Beschreibung der ästhetischen Umsetzung (Bildgestaltung, Montage, Drehorte, etc.)
- Im Falle eines dokumentarischen oder anderweitigen Medienprojekts: Konzept (Thema, Fragestellung, Aufbau, etc.) und Erläuterung der ästhetischen Umsetzung, ggf. Informationen zu den vorgesehenen Interviewpartner*innen und/oder das Archivmaterial (etc.)
- Darstellung der Kosten und der Finanzierung:
→ überzeugen Sie mit einer durchdachten und realistischen Kalkulation;
→ keine Gagen für die studentische Filmcrew; im Ausnahmefall können kleine (symbolische) Gagen für Externe, die essenziell für das Projekt sind, gefördert werden;
→ Technikanschaffung nur bis 300 EUR möglich;
→ für die Technikausleihe berücksichtigen Sie zunächst die Möglichkeiten an der Universität (z.B. beim Medienzentrum/ZAP).
- geplanter zeitlicher Ablauf (Vorbereitung/Recherche, Drehtage, Postproduktion, Abschluss)
- Portfolio: Stellen Sie das Team mit den wichtigsten Kreativen, ihren Kompetenzen und Erfahrungen (Filmografie und/oder Beispiele medienpraktischer Arbeiten) vor. Wenn Sie als Regisseur*in wenig Erfahrung haben, sollten Sie diese unbedingt in Ihrem Team nachweisen.
Eine Beratung wird – besonders bei der ersten Antragstellung – empfohlen. Je nach Schwerpunkt wenden Sie sich an folgende Personen.
- Heike Aumüller (Kunsthochschule Mainz),
Schwerpunkte: Filmprojekte der Filmklasse, Video- und Medienkunst;
Email: aumueller@kunsthochschule-mainz.de
- Dr. Roman Mauer (Filmwissenschaft / Mediendramaturgie),
Schwerpunkte: Kurz-Spielfilm, Dokumentarfilm;
Email: romauer@uni-mainz.de
- Univ.-Prof. Dr. Katja Schupp (Journalistisches Seminar),
Schwerpunkte: Reportage, Dokumentarfilm, Webdokumentation;
Email: katjaschupp@uni-mainz.de
>> Informationen zur Antragstellung
>> Bewerbungsformular (PDF, ausfüllbar)
>> Logo der Nachwuchsförderung zum Download